Kroatien
allgemeine
Informationen: Urlaub & Ferien
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Kroatien
Urlaub, Reisen an die Adria
Land & Leute - Zahlen &
Daten
Kroatien - Hrvatska - Croatia
Kroatien
Urlaub, Reisen an die Adria
Pkw Anreise - Selbstfahrer Urlaub mit dem
Auto
Anreise mit
Pkw:
Wenn Sie mit dem eigenen Auto anreisen ist der österreichische Führerschein und
Zulassungsschein mitzuführen;
die grüne Versicherungskarte sollten Sie mitführen,
obwohl diese nicht mehr vorgeschrieben ist.
Bei Mietwagen oder fremden Autos benötigen Sie eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers.
Es besteht Gurtenpflicht.
Kroatien verfügt über ein gut ausgebautes Tankstellennetz und Sie erhalten überall
bleifreies Benzin und Diesel.
Die Einhaltung der jeweilig erlaubten Höchstgeschwindigkeit und Gurtenpflicht wird genau
kontrolliert und Verstöße bestraft.
ACHTUNG
ab
August 2004 NEUE gesetzliche Regelungen für Kfz in Kroatien: z.B.:
Licht auch bei Tag vorgeschrieben
0,0 Promille auch für PKW - Lenker
bitte kontaktieren Sie Ihren Autofahrerclub betreffend der neuen Verkehrsregeln
!
Autobahn Zagreb - Split
Info
Bei Anreise über Slowenien ist zu beachten:
Ein gültiges Reisedokument ist für österreichische Staatsbürger für die Durchfahrt
durch Slowenien vorgeschrieben.
aktuelle Information siehe betreffendes Außenministerium /
Ministery for foreign affairs
auf der Übersichtsseite
Wir empfehlen Ihnen, sich ihre Dokumente zu kopieren, da bei etwaigen Verlust die
Neubeschaffung vereinfacht wird.
Kraftfahrzeuge müssen auch bei Tag mit Licht fahren. Das Mitführen von Ersatzglühlampen
für alle am PKW vorkommende Lampentypen ist vorgeschrieben.
Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden (Rücksitze).
Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur mit Freisprecheinrichtung gestattet.
Die Einhaltung der jeweilig erlaubten Höchstgeschwindigkeit und Gurtenpflicht wird genau
kontrolliert und Verstöße bestraft. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit oder bei
Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen kann die Polizei das Fahrzeug bis zu 24 Stunden
einziehen.
Wir empfehlen - bereits vor Urlaubsantritt - Geld in die jeweilige Fremdwährung zu
wechseln, da etwaige polizeiliche Strafen bzw. Ordnungsstrafen in der jeweiligen
Landeswährung beglichen werden müssen.
Informationen vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung und ohne
Gewähr und ohne Garantie auf
Vollständigkeit.
Für alle Informationen kontaktieren Sie Ihren Autofahrerclub oder die
Kroatische Zentrale für Tourismus !