Durch die Freigabe der
beiden letzten, noch fehlenden Teilstücke auf der kroatischen
Küstenautobahn A 1
haben Autofahrer, die ihren Urlaub in Dalmatien verbringen, nun freie
Fahrt auch in den Raum Split & Dubrovnik.
Reiseziele in Kroatien suchen > Interaktive Landkarte Kroatien
Die
Strecke
Zagreb
- Split
ist nun, wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt,
in 3,5 Stunden
bewältigbar.
Mautgebühren
Am Beginn
der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen
des Abschnittes bar oder mit Kreditkarten bezahlt wird.
Auf einigen Strecken werden jedoch die Gebühren innerhalb des
mautpflichtigen Abschnittes erhoben.
Die Gebühren sind in kroatischen Kuna (1 Kuna = ca. 0,13 EUR) oder in
Euro zu begleichen.
Bei Bezahlung in Euro kann Rückgeld jedoch in der Landeswährung
erfolgen, daher kleine Scheine bzw. Münzen mitnehmen.
Die Brücke auf die Insel Krk, der Ucka Tunnel und das Mirna Viadukt in
Istrien sind gebührenpflichtig.
Nachfolgender Link > "Croatian Motorways Ltd." Mautgebühren
(englisch)
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATIONEN
Abgelaufenes Pickerl
Bei einem Kroatien-Urlaub sollte man mit einem gültigen Pickerl (§57a)
einreisen.
Dem ÖAMTC Club sind einige Fälle bekannt, in denen Urlaubern
unzulässigerweise die Einreise von kroatischen Grenzbeamten
mit einem abgelaufenen Pickerl (darf in Österreich bis zu 4 Monaten
überzogen werden) nicht erlaubt worden ist.
Somit rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum
kontrollieren.
Null-Promille-Grenze
Auch in Kroatien gilt die Null-Promille-Grenze.
Bei bis zu 0,5 Promille Blutalkohol-Gehalt muss mit Strafen von rund 195
Euro,
bei mehr als 0,5 bis 1,5 Promille um die 260 Euro gerechnet werden.
Licht am Tag
Desweiteren müssen Autofahrer auch tagsüber das Licht einschalten.
Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch
innerhalb geschlossener Ortschaften.
Verringerte Höchstgeschwindigkeiten
Für Pkw-Fahrer, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen,
gelten ebenfalls verringerte Höchstgeschwindigkeiten.
Diese gelten auch für ausländische Pkw-Fahrer.
Diese müssen sich vom Tag ihrer bestandenen Fahrprüfung an 2 Jahre an
die beschränkten Höchstgeschwindigkeiten halten:
80 km/h (statt 90) auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110
km/h (statt 130) auf Autobahnen.
Informationen vorbehaltlich Änderung ohne Gewährleistung
Für den aktuellen Stand des Ausbaues bzw. temporäre Sperren kontaktieren
Sie vor Reiseantritt
Ihren Autofahrerclub oder die Kroatische Zentrale für Tourismus