MAG Reisen vermittelt die Kurse der
MAG
Seefahrtschule
Ein gewerbliches Führen eines Bootes / einer Yacht ist bereit
dann gegeben
wenn der Skipper einen Entgelt (auch materiell) für seine Tätigkeit erhält (z.B.
Verpflegung)
Ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung,
auch da liegt z.B. ein entgeltlicher Personentransport (versicherungsmäßig)
bereits dann vor
wenn ein Autostopper den Lenker auf einen Kaffee einlädt.
Genauso wie in der Luftfahrt gibt es Unterschiede zwischen Lizenzen für das
private oder kommerzielle Führen von Fahrzeugen
z.B.: PPL = private pilot licence und CPL = commercial
pilot licence
natürlich schließt eine commercial licence immer die Berechtigung der private
licence ein, nicht aber umgekehrt
Natürlich liegt entgeltlicher Personentransport auch vor,
wenn der Charterer zahlende Crewmitglieder sammelt und dann die Yacht als
Skipper führt
oder ein Skipper gegen freie Kost "Hand gegen Koje" die Yacht führt.
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Skipper mit österreichischem Bootsführerschein
Dies bedeutet, dass mit einem Österreichischen Bootsführerschein (z.B. MSVÖ)
laut österreichischem Recht es
nicht gestattet ist
z.B. als Skipper eine Charteryacht zu führen, wenn die Passagiere
den Skipper dafür bezahlen (auch z.B. nur die Verpflegung)
Österreichische Führerscheine (z.B. MSVÖ) berechtigen laut österreichischem
Gesetz NICHT zum entgeltlichen Führen von Yachten !
Für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen
an Bord ist der Boat Skipper B gültig
da es sich auch um entgeltlichen
Personentransport (Kabotage) handelt.
Boat Skipper B beinhaltet auch die Berechtigung zum
Bedienen von Seesprechfunkanlagen auf UKW
Skipper
mit deutschem Bootsführerschein
Bitte erkundigen Sie sich beim deutschen
Seefahrtsministerium ob Ihr Befähigungszeugnis in Deutschland
auch zum kommerziellen Führen von Yachten berechtigt.
Es muss ein Befähigungszeugnis sein, das zum gewerblichen
Personentransport auf See berechtigt
natürlich nicht gültig Binnenseepatente, auch wenn diese zum gewerblichen
Personentransport berechtigen
Natürlich muss der Skipper auch in
diesem Fall über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen
verfügen.
Falls nicht,
für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper
mit zahlenden Gästen an Bord ist im kroatischen Hoheitsgewässer
der Boat Skipper B gültig.
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Sind Sie mit einem für den Zweck der Reise nicht
gültigen "Kapitänspatent" unterwegs,
ist Ihre Versicherung im Falle des Falles frei von Leistung
und Sie haben von den Behörden enorme Schwierigkeiten zu erwarten.
Das
österreichische Gesetz besagt außerdem, dass
"zur Ausübung spezieller Tätigkeiten auch spezielle Ausbildungen erforderlich
sind"
UND das Führen von Booten natürlich eine spezielle Tätigkeit darstellt !
Daher
empfehlen wir den Besuch eines ausführlichen Kurses (keine Schnellsiederkurse oder
Selbststudium) zum Erwerb des
Boat Skipper B Befähigungszeugnisses
welche von unserem Partner in Kroatien (Raum Rijeka) angeboten werden !
Bei unseren Commercial - Kursen CXL 1 ½ Tagen bieten genügend Zeit auch auf den Themenbereich
einzugehen, da unsere Seefahrtschule schon seit Beginn auf die Ausbildung für
kommerzielle Zwecke spezialisiert ist.
Für Einsteiger welche
eine kommerzielle Tätigkeit anstreben,
empfehlen wir die Teilnahme an einem 1 wöchigen Praxisseminar an Bord einer
Yacht (Skippertraining)
über welches der Teilnehmer auf Wunsch auch eine Bestätigung erhält.
Unsere Lehrbeauftragten für Skipperpraxis verfügen alle über eine Jahrzehnte
lange Praxis auch in der kommerziellen Fahrt
Die Schifffahrt ohne
gültigen Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung des
Schiffsführers / Bootsführers / Benutzer des führerscheinpflichtigen
Wassersportgerätes
nach sich und
führt im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt, den Verlust der Rechte aus
der Versicherung nach sich.
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