Der Leistungspreis umfasst die Nutzung des Schiffes. Im
Preis sind Hafen- und andere Gebuehren sowie Treibstoff nicht enthalten.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vermieteten Schiffe mit ihrer kompletten Ausruestung
koennen nur nach ordnungsgemaesser Entrichtung der Zahlung benuetzt werden .
3. STORNOBEDINGUNGEN
Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gruenden von der Unterbringungs-leistung zuruecktreten, kann dieser, nach vorheriger Zustimmung der ASTA YACHTING, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten uebernimmt, benennen.Falls ihm dies nicht gelingt, werden die Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung eingehoben und zwar:
- 30% des Leistungspreises fuer den Ruecktritt bis zu 2 Monate vor
dem Leistungsbeginn
- 50% des Leistungspreises fuer den Ruecktritt bis zu 1 Monat vor
dem Leistungsbeginn,
- 100% des Leistungspreises fuer den Ruecktritt innerhalb des letzten
Monats vor dem Leistungsbeginn
Tritt der Kunde aus objektiven Gruenden (hoehere Gewalt,Tod in der
naeheren Familie, schwere Krankheiten usw.) von der Leistung zurueck,
wird die eingezahlte Summe nicht zurueckgegeben, jedoch stellt ASTA
YACHTING dem Kunden das Schiff zu einem anderen Termin im
gleichen oder im naechsten Jahr zur Verfuegung.
4. SCHIFFSUEBERGABE
Es werden nur vollstaendig ausgeruestete, voll aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Schiffe uebergeben, und derselbe Zustand wird bei der Rueckgabe der Schiffe erwartet.
Schiffsuebergabe erfolgt am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt ab 17 bis 21 Uhr.
Sollte aus irgendwelchen Gruenden ASTA YACHTING nicht in der Lage sein, das reservierte Schiff am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfuegung zu stellen, kann er ein anderes, mindestens gleichwertiges Schiff bereitstellen. Nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 24 Stunden kann der Kunde auf eine Benuetzung des Schiffes verzichten und hat Anspruch auf Rueckerstattung des Leistungsbetrages. Jeder andere Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Uebergabe, den Schiffszustand und die Vollstaendigkeit, der in der Checkliste angefuehrten Ausruestung und Inventars, sorgsam zu pruefen.
Eventuelle versteckte Maengel am Schiff, oder seiner Ausruestung, welche ASTA YACHTING bei der Schiffsuebergabe nicht bekannt sein konnten, sowie die Maengel, welche eventuell nach der Uebergabe entstehen, berechtigen den Kunden nicht, den Leistungspreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren, aus welchem Grund auch immer, nicht moeglich, oder ein Ueberschreiten des Rueckgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung, der Stuetzpunktleiter verstaendigt werden.
Beim Ueberschreiten des Rueckgabetermins, auch infolge schlechten Wetters, haftet der Kunde fuer alle Kosten, die daraus der ASTA
YACHTING entstehen.
Es wird eine entsprechend sichere Toernplanung empfohlen, und eine Rueckkehr in die Marina in den Abendstunden vor der Schiffsrueckgabe
ist verbindlich.
Kommt ASTA YACHTING zu der Ueberzeugung, dass der Kunde / Schiffsfuehrer nicht ueber die erforderlichen Navigationskenntnisse
verfuegt, behaelt sie sich das Recht vor, das Auslaufen des
Schiffes zu verbieten. In diesem Fall wird sich ASTA YACHTING bemuehen, die
erforderliche Kenntnisse (gegen eine entsprechende Gebuehr) an den Kunden /
Schiffsfuehrer zu uebertragen.
5. KAUTION
Bei der Schiffsuebernahme wird eine Kaution laut gueltiger Preisliste hinterlegt. Die geleistete Kaution wird ohne Abzuege zurueckbezahlt, wenn das Schiff schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurueckgegeben wird.
Die
Kaution muss hinterlegt werden, auch wenn das Schiff mit einem Skipper
gemietet wird. Bei grober Fahrlaessigkeit und / oder Verlust eines oder
mehrere Ausrüstungsgegenstaende traegt der Kunde die vollen Kosten.
6. VERSICHERUNG
Es besteht eine Haftplichtversicherung fuer Schaeden gegen Dritten.
Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherung fuer Schaeden am Schiff (in Hoehe des versicherten Schiffswertes) laut derVersicherungspolizze.
Tritt waehrend der Leistungszeit eine Havarie auf und sofern der Kunde nicht selbst fuer deren Kosten aufkommen muss (bei normaler Abnutzung, oder beim Ueberschreiten der Haftungssumme), benoetigt er fuer die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) der ASTA YACHTING bzw. des Stuetzpunktleiters.
Bei groesseren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim ersten zustaendigen Hafenamt eine Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) fuer die Versicherung anlegen zu lassen, sowie ASTA YACHTING zu
benachrichtigen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann er fuer den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden.
Die Beschaedigungen an den Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom Kunden in voller Hoehe getragen.
Die, durch den mangelhaften Oelstand im Motor, entstandenen Schaeden sind nicht versichert und auch diese Schaeden werden vom Kunden selbst getragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Oelstand im Motor jeden Tag regelmaessig zu kontrollieren.
Die persoenlichen Gegenstaende der Crew sind nicht
versichert und es wird dem Kunden empfohlen, dies zu tun. Die Crew ist
versichert.
7. VERPFLICHTUNG DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewaesser einzubehalten. Ausnahmen beduerfen besonderer schriftlichen Bestaetigung bzw. Genehmigung.
Es ist nicht erlaubt das Schiff weiterzuvermieten oder Dritten zu ueberlassen, das Mitfahren mehr Personen als in der Crewliste angefuehrt, die Nachtfahrt bei unsicheren Wetterumstaenden zu unternehmen, sowie Verletzung oeffentlicher Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze. Fuer saemtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Kunde selbst. Der Kunde bzw. Schiffsfuehrer muss den gueltigen Bootsführerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist.
Entsteht ein Schaden am Schiff, oder an der Ausruestung, ist der Kunde verpflichtet sofort ASTA YACHTING telefonisch zu benachrichtigen; die Rufnummern befinden sich in den Schiffsdokumenten. ASTA YACHTING ist verpflichtet den Schaden nach dem Anruf zu reparieren. Wenn ASTA YACHTING den Schaden innerhalb 24 Stunden behebt, hat der Kunde kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde verpflichtet sich das zustaendige Amt und ASTA YACHTING zu benachrichtigen im Falle,wenn das Schiff oder Ausruestung verloren sind,wenn die Steuerung unmoeglich ist, wenn zustaendige Behoerden, oder andere Personen das Schiff beschlagnahmen, oder die Fahrt verbieten. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, traegt er die Vetrantwortung fuer die verursachten Folgen.
Falls der Kunde einen Hund mitbringen moechte, muss dies im
voraus angemeldet werden. Dabei traegt er zusaetzliche Reinigungskosten in
Hoehe von EUR 15,00 die vor Ort zahlbar sind.
8. BESCHWERDEN
Es koennen nur solche Beschwerden beruecksichtigt werden,
die schriflich bei der Rueckgabe vorgelegt werden und die seitens der
Vertreter von ASTA YACHTING und des Kunden unterschrieben werden.
9. ARBITRAGE – SCHIEDSGERICHT
Alle Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten und welche nicht auf guetlichem Wege bereinigt werden konnten,, unterliegen dem Schiedsspruch des Gerichtstandes in Zadar.
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