Yachtcharter Pavic Sukosan Marina Dalmacija |
Charterbedingungen |
1.
CHARTERPREIS |
Der Charterpreis
umfasst die Nutzung des Bootes. Im Preis nicht enthalten sind Hafen-
und andere Gebühren sowie Treibstoff. |
2.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN |
Die vermieteten Boote mit ihrer kompletten Ausrüstung
können nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Miete benützt
werden. |
3.
STORNOBEDINGUNGEN
Sollte der Charterer
aus irgendwelchen Gründen von der Charter zurücktreten, kann dieser,
nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers,
Der
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. |
4.
ÜBERGABE
DER BOOTE |
Es werden nur
vollständig ausgerüstete, voll aufgetankte und in einwandfreiem
Arbeitszustand befindliche Boote übergeben, |
Der Charterer
verpflichtet sich, bei der Übergabe, den Bootszustand und die
Vollständigkeit, Eventuelle versteckte Mängel am Boot oder seiner Ausrüstung, welche dem Vercharterer bei der Übergabe des Bootes nicht bekannt sein konnten, sowie die Mängel, welche eventuell nach der Übergabe entstehen, berechtigen den Charterer nicht, den Charterpreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung, der Stützpunktleiter verständigt werden. |
Beim Überschreiten
des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters, haftet der
Charterer für alle Kosten,
Eine entsprechend
sichere Törnplanung sowie eine Rückkehr in die Marina in den
Abendstunden vor der Schiffsrückgabe, |
5.
KAUTION |
Bei
der Übernahme des Bootes
wird eine Kaution laut gültiger Preisliste hinterlegt. Die
geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, |
6. VERSICHERUNG |
Es besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegen Dritten. Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherung für Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffswertes) laut der Versicherungspolizze. |
Tritt während der
Charterzeit eine Havarie auf und sofern der Charterer nicht selbst
für deren Kosten aufkommen muss
Bei größeren
Havarien sowie bei Beteiligung anderer Boote, ist beim ersten
zuständigem Hafenamt eine Meldung zu machen
Die Beschädigungen
an den Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom
Charterer getragen. |
Die, durch den
mangelhaften Ölstand im Motor, entstandenen Schäden sind nicht
versichert und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen. |
Der Charterer ist verpflichtet, den Ölstand im
Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren.
Die persönlichen
Gegenstände des Charterers sowie der Crew sind nicht versichert und
es wird dem Charterer empfohlen, dies zu tun. |
7.
VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS |
Der Charterer
verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer
einzuhalten. Ausnahmen bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung
bzw. Genehmigung. |
Es ist nicht erlaubt das Boot weiterzuverchartern oder Dritten zu überlassen, das Mitfahren von mehr Personen als in der Crewliste angeführt, die Nachtfahrt bei unsicheren Wetterumständen zu unternehmen, sowie Verletzung öffentlicher Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze. Für sämtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Bootsführer muß den gültigen Bootsführerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist. Entsteht ein Schaden am Boot, oder an der Ausrüstung, ist der Charterer verpflichtet sofort den Vercharterer telefonisch zu benachrichtigen. Die Rufnummern befinden sich in den Bootsdokumenten. |
Der Vercharterer ist verpflichtet den Schaden nach dem Anruf zu reparieren. Wenn der Vercharterer den Schaden innerhalb von 24 Stunden behebt, hat der Charterer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Charterer verpflichtet sich, das zuständige Amt und den Vercharterer zu benachrichtigen im Falle, wenn das Boot oder Ausrüstung verloren sind, wenn die Steuerung unmöglich ist, wenn zuständige Behörde, oder andere Personen das Boot beschlagnahmen, oder die Fahrt verbieten. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, trägt er die Verantwortung für die verursachten Folgen. |
Falls der Charterer
einen Hund mitbringen möchte, muss dies im voraus angemeldet werden.
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8.
BESCHWERDEN |
Es können nur solche
Beschwerden berücksichtigt werden, die schriftlich bei der Rückgabe
vorgelegt werden |
9. ARBITRAGE – SCHIEDSGERICHT |
Alle
Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten und welche nicht auf
gütlichem Wege bereinigt werden konnten, unterliegen dem Schiedsspruch des Gerichtstandes in Zadar. |
Es gelten die Chartervertragsbestimmungen von Yachtcharter Pavic und die allgemeinen Buchungs - & Geschäftsbedingungen, Stornobedingungen & Bearbeitungsgebühren von MAG Reisen http://www.magreisen.at/kontakt.htm