Werte Offroad-Freunde,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihre Offroad-Reise sorgfältig vorzubereiten und so
angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie unsere Reisebedingungen, in
denen Einzelheiten und Umfang der beiderseitigen Verpflichtungen geregelt werden, kennen.
Bitte lesen Sie unbedingt diese Reise- und Zahlungsbedingungen, bevor Sie Ihre Reise
buchen, denn die Bedingungen werden Bestandteil des abgeschlossenen Reisevertrages.
1) Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung, spätestens durch Überweisung des Reisebetrages bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie als Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie
wie für eine eigene Verpflichtung einstehen. Für die Reisen gelten bestimmte
Anmeldeschlusstermine
(2 Wochen vor Reiseantritt). Wir empfehlen deshalb frühzeitige Anmeldung. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
Wir werden Ihnen jedoch bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche
Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt
Ihrer Anmeldung ab, weil wir z.B. das Programm oder den Reisetermin geändert haben,
müssen Sie dieses Angebot nicht annehmen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage unseres
neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb einer Bindungsfrist von 10 Tagen uns
gegenüber die Annahme erklären.
2) Bezahlung
a) . Die Anzahlung rechnen wir auf den Reisepreis an.
b) Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
c) Ihre Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihrer Restzahlung zugesandt. Zahlungen
sind rein netto ohne Abzug von Bankspesen zu leisten. Stornoentschädigungen, Umbuchungs-
bzw. Bearbeitungsgebühren sind sofort
fällig.
3) Leistungen
Welche Leistungen im Reisevertrag vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf der Webseite und aus den hierauf entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Wir behalten uns ferner ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung der Angaben vorzunehmen, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich
informiert werden. Programmänderungen, die durch Militärübungen, usw. verursacht sind,
müssen wir uns ebenfalls vorbehalten, bemühen uns aber um Ersatzlösungen, die den
objektiven Zweck oder Charakter der Reise wahren. Über Programmänderungen informieren
wir Sie so frühzeitig wie möglich.
4) Leistungs- und Preisänderungen
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen, soweit die Änderungen oder Abweichungen wesentlich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der
Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person/Fahrzeug auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5) Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Wir
können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach
der nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 14. Tag vor Reiseantritt 100%
bei Nichtantritt der Reise 100%
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der soeben genannten Fristen erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu diesen
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht für
Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn können
Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haftet er mit Ihnen zusammen und als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen,
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns - ausdrücklich ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht hierzu - bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Nicht erstattet werden völlig unerhebliche Teilleistungen, wie
z.B. einzelne Mahlzeiten oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung durch uns nachhaltig
stören oder wenn Sie sich in einem solchen Masse vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von
unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer von uns ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn wir in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen haben. In jedem Falle sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Erhalt der
Voraussetzung für die Nichterfühlung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hiervon
unterrichten.
8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Im Übrigen wird der bereits bezahlte Reisepreis erstattet.
9) Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung.
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht
gemäss Ziff.3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Angaben erklärt haben.
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10) Haftungsausschluss
Sie verstehen alle Risken und Gefahren dieser Reise und akzeptieren sie völlig. Der
Haftungsausschluss gilt für alle Personen, die sich in einem Teilnehmerfahrzeug befinden.
Sie erklären hiermit, allen Mitfahrern in Ihrem Fahrzeug den Inhalt dieses
Haftungsausschlusses zur Kenntnis zu bringen und dass diese ebenfalls alle Risken und
Gefahren dieser Reise verstehen und akzeptieren. Haftungsausschluss für Beschädigungen
an Fahrzeugen: Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.
11) Verzichtserklärung
Sie bzw. jede Versicherungsgesellschaft, mit der Sie eventuell zusätzliche Verträge
abgeschlossen haben, verzichten auf jegliche direkte und indirekte
Schadenersatz-Forderungen an uns sowie jede weitere Personen oder Leistungsträger, die
mit der Reise zu tun haben sowie andere Bewerber und
Fahrer (insgesamt "Parteien" genannt). Sie erklären hiermit, dass Sie
unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen,
Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von Ihnen oder in
Ihren Namen gegen die Parteien eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit
Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich
Anwaltskosten), die mit aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Reise
erwachsen.
12) Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind
insbesonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Unterlasen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
13) Unfälle und Verletzungen während der Reise
Sollten Sie während der Reise verletzt werden, erklären Sie hiermit ausdrücklich, dass
Sie jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen
Notfallstellen gutheißen. All diese Maßnahmen werden durch von uns dafür abgestelltes
Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung Ihres Zustandes ergriffen. Sie
verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch
andere Versicherungsverträge abgedeckt sind.
14) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser allgemeinen
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten
allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.
15) Gerichtstand
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind nur an unserem Sitz in Sväty Jur (Slowakei)
möglich. Sofern wir Sie verklagen müssten, ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei
denn, die Klage würde sich gegen Vollkaufleute oder Personen richten, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen gilt unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart.
16) Veranstalter: DFG Reisen, s.r.o, Prostredna 29, 900 21 Sväty Jur, Slowakei,
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