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MAG Reisen GSA für die MAG Seefahrtschule: Bootsführerschein Boat Skipper B & Küstenpatent Boat Skipper A
Mittelmeer Adria Gesellschaft
Seefahrtschule - Kroatien

Bootsführerschein Umschreibung
Umschreibung der Boat Leader's Licence  oder des Moranr Motorist mit Funkerzeugnis 
auf

Boat Skipper B Kroatien

Umschreibung 

der  Boat Leader's Licence inkl. UKW Funk & "Upgrading"                      auf Boat Skipper B (30 BRZ) inkl. UKW Funk
des
Mornar Motorist und des General Radiotelephone Operator Certificate auf Boat Skipper B (30 BRZ) inkl. UKW Funk


 
Umschreibung

ohne Prüfung !

per Post möglich !

 

Umschreibung auf   Boat Skipper B    >    "Upgrading" OHNE Prüfung auf 30 BRZ !!
altes YU   Küstenpatent Voditelja camca
altes YU   Küstenpatent Voditelja brodice
alter  YU   Mornar Motorist
wenn Funkerzeugnis
General Radiotelephone Operator
vorhanden
Umschreibung
auf  >>>
ist ohne Prüfung
per Post
möglich

   Boat Skipper B  
  MY & SY
  bis 30 BRZ
  inkl. UKW Funk

HR Boat Leader's Licence inkl. UKW Funk
Umschreibung

der alten Lizenz
laut obiger Liste

&

Neuausstellung
 des Boat Skipper "B" bis 30 BRZ *)
 

*)laut Gesetzesreform Juni 2006 > bis 30 BRZ
siehe Text unten

Einreichung im Hafenamt
Umschreibgebühr

Versand & Porto für Zusendung

 Gesamtpreis EUR  50,--
bis 65,--
siehe nachstehende Beschreibung unten !!

keine Prüfung erforderlich

Einreichung per Post möglich

Preisliste 2010 / 2011

Wir ersuchen um Aviso per E-mail um Sie über diese E-mail Adresse kontaktieren zu können
und Ihnen die Postadresse mitteilen zu können, an welche Sie die alten Dokumente senden können

und falls möglich senden Sie uns ein gescanntes Bild Ihrer Lizenz


Senden Sie per Post die für den Antrag erforderlichen Unterlagen an die Ihnen per mail zugesendete Adresse

Bitte reichen Sie Ihre alte Lizenz spätestens 4 Monate vor der nächsten geplanten Fahrt ein
Durch extrem lange Postwege von Sendungen rekommandierter Dokumente in Kroatien
ist mit einer Dauer von mindestens 2 Monaten zu rechnen.


MAG TIP
Unser Tip: reichen Sie Ihre alte Boat Leader's Licence nach Ihrer letzten Fahrt im Sommer noch im Herbst ein
damit Sie rechtzeitig zum Beginn der Sommersaison Ihre "neue" Lizenz erhalten !!!



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erforderlichen Unterlagen

bei Ausstellungsort

 Rijeka

Umschreibungen erfolgen zum jeweils nächsten, aktuellen Prüfungstermin laut Prüfungsterminen BSB

alte BL Licence im Original
2 Passfotos
Zustelladresse des Inhabers der Lizenz mit Tel. Nr. und E-mail Adresse
Reisepass Kopie (Seite mit Bild)
mit der Rücksendeadresse beschrifteten Rücksende - Briefumschlag
   für Wohnort Österreich:     unbedingt mit Briefmarken frankiert                                         
                                               für eingeschriebene Sendung per Post für Sendung aus Österreich
für Wohnort Deutschland:  5,-- EUR für eingeschriebene Postsendungen aus Österreich

Euro
50,-- (in bar)
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erforderlichen Unterlagen


bei Ausstellungsort

 alle Kapetanijas (Hafenämter) in Kroatien
ausgenommen Rijeka


alte BL Licence im Original
2 Passfotos
Zustelladresse des Inhabers der Lizenz mit Tel. Nr. und E-mail Adresse
Reisepass Kopie (Seite mit Bild)
mit der Rücksendeadresse beschrifteten Rücksende - Briefumschlag
 für Wohnort Österreich:     unbedingt mit Briefmarken frankiert                                       
                                               für eingeschriebene Sendung per Post für Sendung aus Österreich
für Wohnort Deutschland:  5,-- EUR für eingeschriebene Postsendungen aus Österreich

Euro
60,-- (in bar)

Hinweise zu Ausstellungsort Rijeka
Die Unterlagen werden von unserer Seefahrtschule persönlich zum nächsten Prüfungstermin im Hafenamt Rijeka eingereicht
und nach Ausstellung der neuen Lizenz vom eingeschrieben an den Patentinhaber zugesendet.

Hinweise zu allen anderen Ausstellungsorten
Eine Weiterleitung von Dokumenten durch das Hafenamt Rijeka ist nicht möglich
wir übernehmen für Sie die Zusendung an das ausstellende Hafenamt

Wichtiger Hinweis
Bitte bewahren Sie unbedingt eine Kopie Ihrer alten Boat Leader's Licence aus Sicherheitsgründen auf
(Kopie beider Seiten, Vor- & Rückseite)


 

 

            Anfrage zu Umschreibung       unverbindliche Anfrage senden

 

Aktualisierung per Juni 2006

Die Größeneinschränkung für Yachten wurde von bisher 20 BRT auf nunmehr 30 BRT angehoben

Die Neuregelung wurde im Gesetz verankert:

Artikel 23
Im Artikel 80 und Artikel 81 werden die Worte Yacht bis 20 BT mit den Worten
Yacht bis 30 BT ausgetauscht. 

Information laut LKR per 07.06.2006 hier veröffentlicht

 

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