Umschreibung abgelaufenes jugoslawisches Küstenpatent ohne Funk auf Bootsführerschein Boat Skipper A,
Schlauchbootführerschein, Bootsführerschein für Schlauchboote und kleine Motorboote

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Küstenpatent Umschreibung

Umschreibung der YU Boat Leader's Licence  oder des Mornar Motorist

OHNE Funkerzeugnis

auf kroatischen Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A

Kroatien

 

Umschreibung  "alter" jugoslawischer Küstenpatente

der  Boat Leader's Licence inkl. UKW Funk & "Upgrading"                      auf Boat Skipper B (30 BRZ) inkl. UKW Funk
des
Mornar Motorist und des General Radiotelephone Operator Certificate auf Boat Skipper B (30 BRZ) inkl. UKW Funk

Umschreibung    "alter" kroatischer Küstenpatente

der  Boat Skipper "A" Licence (1. Ausgabe)       & "Upgrading"                     auf Boat Skipper A    bis 7 m  und  15 kW

 

Umschreibung per Post möglich !

Küstenpatent Umschreibung per Post möglich !mit Kopien der Originaldokumente möglich

ohne Prüfung !

 



Umschreibung auf  
Boat Skipper A    >    "Upgrading" OHNE Prüfung auf 7m und 15 kW (20 PS) !!
 

altes YU   Küstenpatent Voditelja camca
altes YU   Küstenpatent Voditelja brodice
alter  YU   Mornar Motorist
OHNE Funkerzeugnis Umschreibung
auf 
>>>
ist ohne Prüfung
per Post
möglich

 
 
 Boat Skipper A
  Boote
  bis 7 m + max.15 kW (20 PS)
 
ohne Funk

kroatischer Boat Skipper A  bis 6 m+8 kW
       
Umschreibung

auf

 Boat Skipper "A"
 

 bis 7 m + 15 kW (20 PS)
 laut Gesetzesreform 2006,
siehe Text unten

 Gesamtpreis EUR  50,--

inklusive
Bearbeitungsgebühr
Einreichung im Hafenamt

Umschreibgebühr

Versand & Porto für Zusendung (in Österreich)


siehe nachstehende Beschreibung unten !!

keine Prüfung erforderlich

Einreichung per Post möglich

1.
Wir ersuchen um Aviso per E-Mail um Sie über diese E-Mail Adresse kontaktieren zu können
und Ihnen die Postadresse mitteilen zu können, an welche Sie die erforderlichen Unterlagen senden können

2.
Senden Sie per Post die für den Antrag erforderlichen Unterlagen an die Ihnen per E-Mail zugesendete Adresse

Bitte reichen Sie - laut nachstehender Liste -  nur Kopien der Dokumente ein

Bitte reichen Sie Ihre alte Lizenz spätestens 2 Monate vor der nächsten geplanten Fahrt ein
Durch extrem lange Postwege von Sendungen rekommandierter Dokumente in Kroatien
ist mit einer Dauer von bis zu  2 Monaten zu rechnen.


MAG TIPP
Unser Tipp: reichen Sie Ihre alte Boat Leader's Licence nach Ihrer letzten Fahrt im Sommer noch im Herbst ein
damit Sie rechtzeitig zum Beginn der Sommersaison Ihre "neue" Lizenz erhalten !!!



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erforderlichen Unterlagen

bei Ausstellungsort

 alle Kapetanijas (Hafenämter) in Kroatien
 
1. Kopie/n der alten Boat Leader's Licence inkl. Funkberechtigung oder
                 des Mornar Motorist mit General Telephone Operator
2. 2 Passfotos  2,5 x 3 cm   bitte beachten Sie die Hinweise auf der E-Mail Bestätigung zu Ihrer Anfrage
3. Zustelladresse des Inhabers der Lizenz mit Tel. Nr. und E-Mail Adresse
4. Reisepass Kopie der Seite mit Bild
5. mit der Rücksendeadresse beschrifteten Rücksende - Briefumschlag

      für Wohnort Österreich:    für eingeschriebene Sendung per Post für Sendung aus Österreich
                                           
bitte ausschließlich mit Briefmarken freimachen und Einschreibezettel beilegen
                                            NICHT mit Computerlabel frankieren !   
                                       
      für Wohnort Deutschland: für eingeschriebene Postsendungen aus Österreich zusätzlich EUR 5,-    
                                            bitte in bar beilegen                         
6. Euro 50,-- (in bar)


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Wichtiger Hinweis
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre alten Dokumente aus Sicherheitsgründen auf
da nur die Befähigungszeugnisse die Gültigkeit verlieren, nicht aber die Zeugnisse über abgelegte Prüfungen


 

            Anfrage zu Umschreibung       unverbindliche Anfrage senden

 

Aktualisierung per Oktober 2006

Die Größeneinschränkung für Boote wurde von bisher 6 m  auf nunmehr 7 m
und die Motorisierung von bisher 8 kW auf 15 kW angehoben

Die Neuregelung wurde im Gesetz verankert:

Information laut LKR per 06.10.2006 hier veröffentlicht

 

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