Führerscheinvorschriften
wurden weiter verschärft!
Laut Information des
kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und
Anmeldebestimmungen
für ausländische Bootstouristen für die Saison 2007 wieder geändert.
Viele deutsche und
österreichische Skipper haben jetzt auf Grund der neuen kroatischen
Führerscheinvorschriften Probleme
bei der Anmeldung im Hafenamt,
da sie einen Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen
(Befähigungszeugnis) vorlegen müssen.
z.B.
Für ein in Deutschland führerscheinfreies Motorboot – Boote unter 3.68 kW (5
PS) -
ist jetzt in Kroatien ein Befähigungszeugnis zum zumindest zum Befahren der
Küstengewässer vorgeschrieben.
Das heißt, für jedes (auch für Beiboote unter 5 PS)
motorbetriebene Boot ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen
(Befähigungszeugnis) erforderlich.
Deutsche Skipper, die keinen deutschen Sportbootführerschein-See besitzen,
bzw. österreichische Skipper die kein kroatisches Befähigungszeugnis oder
keinen österreichischen Bootsführerschein besitzen
können ein kroatisches Patent erwerben.
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