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Erweiterung (Anerkennung, Umschreibung)
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Erweiterung
(Kurs & Prüfung)
Boat Skipper "B"
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auf
kommerziell gültigen
Boat Skipper B, staatliches Befähigungszeugnis, kommerziell gültig zum entgeltlichen Führen von Motoryachten UND Segelyachten bis 30 BRZ (GT) ohne PS/kW Beschränkung erlaubt: gewerbliches Führen von Charteryachten (Kojencharter oder als Berufskipper gegen Entgelt) Frachtbeförderung mit Booten und Führen von Fischerbooten Das Sonderangebot gilt für Inhaber eines österreichischen Yachtmasters oder deutschen Sportbootführerschein See |
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häufig
gestellte Frage:
warum soll ich noch ein
Befähigungszeugnis erwerben wenn ich
den österreichischen
Yachtmaster oder den
deutschen
Sportbootführerschein See
habe ??
Möglichkeit 1:
wenn Sie einen österreichischen Yachtmaster
oder den deutschen
Sportbootführerschein See
aber kein
Seesprechfunkzeugnis besitzen
und in Kroatien ein Charterboot führen wollen
ist das eine Möglichkeit das UKW Seesprechfunkzeugnis zu erwerben
(zum Führen von Charteryachten in Kroatien ist ein
Seesprechfunkzeugnis verpflichtend vorgeschrieben)
Möglichkeit 2:
wenn Sie gegen Entgelt, z.B. als Skipper gegen Bezahlung, eine
Yacht führen wollen
ist dies mit dem österreichischen Führerschein oder dem deutschen
Sportbootführerschein See
laut österreichischen
bzw. deutschem (und damit auch kroatischen) Gesetz nicht gestattet,
daher wäre dies Führen der Yacht ohne gültigen Führerschein.
Eine kommerzielle Tätigkeit ist mit dem kroatischen
Befähigungszeugnis gestattet !
Beachten Sie, dass jedwede Beförderung von "Gästen" gegen Entgelt
eine kommerzielle
Tätigkeit darstellt.
Erklärung: als Entgelt gilt
unter anderem die Bezahlung einer Heuer oder auch
die Beteiligung am Treibstoff oder Bezahlung von
Essen & Getränke für den Skipper
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| Sonderangebot: Preise
bei obgenannten Terminen
im Preis inkludiert: |
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| Boat Skipper
"B" Bootsführerschein inkl. UKW Funk im Preis inkludiert: Organisation und Skripten, Kursvortrag und Lernbehelfe während des Kurses, Vortragssaal, Begleitung zur Prüfung und Erledigungen der Formalitäten im Hafenamt Rijeka; Prüfungsgebühr vor Ort zu bezahlen |
Kurs
& Skriptum:
EUR 190,-- |
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Termine
für Kurse
& Prüfung zur Erlangung von Boat Skipper B inkl. Seesprechfunk |
siehe Terminplaner Boat Skipper B |
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Unterkunftspreise
für Kurse
& Prüfung
zur Erlangung von Boat Skipper B inkl. Seesprechfunk |
siehe Terminplaner Boat Skipper B |
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Kursbuchung zum Buchungsformular |
warum ist ein Kursbesuch
erforderlich ?
Sie erfahren in unserem Kurs wichtige Bestimmungen betreffend
entgeltliche Personenbeförderung,
Massnahmen zur Passagiervorsorge, Ladungsfürsorge, Sicherheit an Bord,
Seerecht
Bedenken Sie, falls der Erwerb Ihres österreichischen oder deutschen
Bootführerscheines
schon einige Jahre zurückliegt,
dass Sie nicht nur wichtige Lerneinheiten vergessen haben könnten
sondern, dass es zwischenzeitlich, vor allem bei den Vorschriften viele
Neuerungen gegeben hat
und auch am Wasser gilt
Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe !
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Überprüfen Sie IHR Wissen
-
GRATIS
könnten Sie ALLE Fragen ohne Hilfe beantworten ? |
ergänzende, verbindliche
Buchungsbedingungen bei Buchung "Erweiterungskurs" zum Sonderangebotspreis
Bei Buchung muss die Art des bereits vorhandenen Befähigungszeugnisses,
österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein See,
sowie die Registrierungsnummer unter Anmerkungen im Buchungsformular unbedingt
angeführt werden
andernfalls kann die Ermäßigung NICHT gewährt werden.
Bei nachträglicher Änderung müssen EUR 25,-- Änderungsgebühr verrechnet werden.
Eine Änderung ist bis maximal 2 Wochen vor Kursbeginn möglich
eine Änderung auf Erweiterungskurs vor Ort, auch bei Vorlage des
Befähigungszeugnisses ist ausgeschlossen
eine vor Ort oder nachträgliche Refundierung kann nicht stattfinden.
Bei Kursbeginn muss das bei Buchung angeführte Befähigungszeugnis
im ORIGINAL vorgelegt werden
andernfalls kann die Ermäßigung NICHT gewährt werden und eine Aufzahlung auf
den Vollpreis für Boat Skipper B muss in bar vom Kunden an den Kursleiter vor
Ort nachgezahlt werden
Bei Nichteinzahlung verfällt die Kursgebühr und der Kandidat wird vom Kurs
ohne Anrecht auf Refundierung (100 % Stornogebühr) ausgeschlossen
Ein Antreten zur Prüfung ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.
Weitere Ansprüche zur Refundierung der Aufenthalts-, Anreisekosten oder anderer
Spesen
durch den Kunden sind wegen Vertragsbruch ausgeschlossen.
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