Yachtcharter in Kroatien: Führerscheinpflicht: zum Führen von Charterbooten
und Charteryachten ist der Boat Skipper B erforderlich
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Führerscheinbestimmungen für Charteryachten in Kroatien
Führerscheinvorschriften für Charteryachten
Das Führen von Charterbooten und Charteryachten, welche unter kroatischer
Flagge segeln müssen,
mit kroatischen Befähigungszeugnissen ist die
Standardregel,
allerdings wird durch nachfolgende Ausnahmeregelung eine unsichere
Gesetzeslage für Inhaber ausländischer Bootsführerscheine entschärft
Laut
einem Rundschreiben des
"Ministeriums für
See, Verkehr und Infrastruktur"
vom 13.Januar 2009, Information für Öffentlichkeit
ANERKENNUNG VON FREMDEN BOOTSSCHEINEN !
Das Schreiben können Sie im
Originaltext bei unserem Partner für Seefahrtsausbildung sehen.
Mit dieser Verordnung wird erstmalig geregelt, dass ausländische
Staatsbürger mit staatlichen Bootsführerscheinen,
welche in Ihrem Heimatland anerkannt werden auch Charterboote und Yachten
unter kroatischer Flagge zum privaten Gebrauch,
also zu Vergnügungszwecken führen dürfen.
ACHTUNG: Die Vorschrift, dass zum Führen von
Charteryachten weiterhin der Skipper
zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügen muss bleibt
unverändert aufrecht.
Der ausländische Bootsführerschein
MUSS zur Navigation auf See berechtigen,
Binnenseepatente, Donaupatente, etc. haben KEINE Gültigkeit
Diese Verordnung bezieht sich
nur auf das private Führen von Charteryachten zu Sport und Vergnügungszwecke
nicht auf entgeltliches Führen von Charteryachten,
also Führen von Charteryachten gegen Entgelt
Nach österreichischen Vorschriften
ist das entgeltliche oder kommerzielle Führen von Wasserfahrzeugen
mit dem
österreichischen Yachtmaster FB 1,2,3,4 NICHT gestattet.
Eine Liste welche Bootsführerscheine welcher Länder zum privaten Führen von
Charteryachten anerkannt werden wird
vom Ministerium demnächst veröffentlicht.
Die Schifffahrt ohne
gültigen Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung des
Schiffsführers / Bootsführers / Benutzer des führerscheinpflichtigen
Wassersportgerätes
nach sich und
führt im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt zum Verlust der Rechte
aus der Versicherung .
kroatische Führerscheinpflicht für
Charteryachten
Laut der Verordnung aus dem Jahr 2008
ist für Fahrten mit Jachten unter kroatischer Flagge (somit auch sämtliche
Charteryachten!)
das amtliche kroatische Befähigungszeugnis "Boat Skipper" (wie von uns
angeboten) zwingend vorgeschrieben!
Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Inhaber von Bootspatenten aus der
Slowakei und Ungarn, für die es bilaterale Abkommen gibt!
Dies bedeutet, dass Sie nach derzeitiger Rechtslage in Kroatien z.B. mit
einem österr. Patent des Fahrtbereichs 2 oder höher,
nur Boote unter österr. Flagge führen dürfen !
Gleiches gilt beispielsweise für den deutschen SBF-See, mit dem nur Schiffe
unter deutscher Flagge geführt werden dürfen!
Nach den letzten Meldungen der
kroatischen Charterfirmen sind diese durch den Verband der kroatischen Charteryachten bemüht
eine
eindeutige Regelung zu erwirken
laut einigen renommierten Charterfirmen werden noch als Übergangslösung für 2009 zum Chartern
von kroatischen Charteryachten
auch ausländische Führerscheine anerkannt.
Führerscheinvorschriften
wurden weiter verschärft !
zum Führen einer Charteryacht oder Charterbootes
unerheblich ob es sich um Motoryachten, Segelyachten, Motorboote oder
Segelboote handelt
ist der Boat Skipper B
Bootsführerschein ohne PS/KW Beschränkung gültig zum Führen von Booten,
Yachten bis 30 BRT inkl. UKW Seesprechfunkberechtigung
verbindlich vorgeschrieben.
Laut LK-RIJ & Seefahrtsministerium
ist dieses
Gesetz gültig seit 2007
nach 2 jähriger Einführungsphase Kontrollen und Exekution
ab 2009 oder 2010 angekündigt
Alle Charterboote müssen in Kroatien unter kroatischer Flagge registriert
sein
(> Kabotage Gesetz)
und sind kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge
somit ist zum Führen dieser ein entsprechender, den nationalen Vorschriften
des Flaggenstaates entsprechendes Befähigungszeugnis vorgeschrieben
eben der Boat Skipper B
Weiters läuft das
Gerücht, dass z.B. Inhaber österr. FB2 (oder höher) auf einen kroatischen
Boat Skipper B umschreiben lassen können (ohne Prüfung)
Laut Hafenamt -
Außenstelle des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien ist dies NICHT
korrekt
da österreichische Führerscheine laut österreichischem Seefahrtsministerium
KEINESFALLS zum Führen kommerziell genutzter Boote berechtigen
und rechtlich nicht der Charterzweck sondern die Zulassung des
Wasserfahrzeuges ausschlaggebend ist,
ist diese Aussage des kroatischen Ministeriums
konform mit der Information
des österreichischen Seefahrtministeriums.
Informationen laut Hafenamt Rijeka,
Außenstelle des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien
per August 2008
Private Yachten und
Boote dürfen weiterhin mit den nationalen Befähigungszeugnissen der Eigner
geführt werden
soferne diese staatliche Befähigungszeugnisse zum Führen von
Wasserfahrzeugen auf See sind.
Soferne die Yacht über Funk verfügt muss der Schiffsführer über eine
entsprechende Berechtigung verfügt.