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Küstenpatent: Boat Skipper A |
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Bootsführerschein für Motorboote & Segelboote
Boat Skipper "A"
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ACHTUNG: in Kroatien ist das Führen von motorisierten Booten - auch unter 5 PS - nur mit Bootsführerschein gestattet !!!
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Inklusive |
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| exklusive: | ||
| obligat: | Prüfungsgebühren & Taxen vor Ort = HRK 345,- |
entspricht ca. € 47,-- ,
bitte in Kuna zur Prüfung mitnehmen *) |
| fakultativ | Hotelaufenthalt (falls gewünscht, Preise siehe unten entsprechend Saison und gewünschter Zimmerart) | |
*) Prüfungsgebühren & Taxen, Stand 2009 vorbehaltlich staatlicher Änderungen
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Termine |
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Prüfung im Hafenamt = Lucka Kapetanija z.B. in Rijeka oder anderen Hafenämtern |
Der Termin zur Prüfung kann vom Kandidaten
gewählt werden, |
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Hotelpreise |
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Hotelunterkunft
im Raum Rijeka / Opatija Riviera |
Anreise am Tag vor der Prüfung empfohlen aber nicht obligat |
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Selbststudium |
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Selbststudium Code Nr. BSA SST |
Sie lernen
anhand der Lernunterlagen |
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Preisberechnung |
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Preisberechnung:
Kursgebühren, Prüfung & Unterkunft |
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Buchung |
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*)
ACHTUNG - INFO's |
Verbindliche Bestellung der Lernunterlagen
zum Erwerb Boat Skipper "A"
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Mustertext für die Bestellung von Lernunterlagen
per E-Post (e-mail)
Besondere Bedingungen für
Seefahrtslehrgänge "SST" Selbststudium und Stornogebühren
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gültig ab 20.12.2007 bis auf Wiederruf
Allgemeines:
Für die Beibringung der vorgeschriebenen Dokumente und Einhaltung der
Fristen
(z.B. Reisepass, Passkopie, 2 Lichtbilder, Püfungsgebühren, etc.)
ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich
Storno durch den Kunden:
Bestellte und bezahlte Skripten können nach dem Erhalt nicht
retourniert werden.
Nach Zusendung des Skriptums beträgt die Stornogebühr die einbezahlte Gebühr
für die Lernunterlagen.
Eine Teilrückzahlung wegen "nicht Antreten" ist nicht möglich,
der Kandidat erspart sich aber die Prüfungstaxen da diese erst unmittelbar
vor der Prüfung vor Ort zu bezahlen sind.
Eine Refundierung des eingezahlten Betrages ist auch bei Nichtannahme oder
Rücksendung des Skriptums ausgeschlossen
Absage der Prüfung
Sollte eine Prüfung aufgrund höherer Gewalt ausfallen (z.B. Absage durch das
Hafenamt) kann der Kandidat zu einem anderen, vom Hafenamt genannten Termin
antreten.
Weiterführende Ansprüche an MAG Reisen wie z.B. Refundierung für Reisekosten oder
für vorgeplante Urlaubstage sind ausgeschlossen.
Das Hafenamt nimmt Prüfungen auch erst ab erreichen einer bestimmten
Mindestteilnehmerzahl ab.
MAG Reisen Wien ist kostenlos im Rahmen der Yachtcharter Werbung als Vermittler
für den Veranstalter tätig.
Veranstalter der Kurse ist die Mittelmeer-Adria-Gesellschaft MAG
Nautika
Für die Abnahme der Prüfung ist das kroatische Seefahrtsministerium zuständig
(Ministarstvo pomorstva, prometa i veza)
bzw. das zuständige Hafenamt als amtliche Außenstelle des Ministeriums, in
diesem Falle die Lucka Kap. Rijeka
Preise vorbehaltlich Änderungen
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert oder erhöht
werden. bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen abgeändert werden.
Prüfungstaxen können jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe auf dieser Seite
erhöht werden.