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Küstenpatente
Im deutschsprachigen
Raum werden kroatische Bootsführerscheine
oft als Küstenpatent bezeichnet obwohl
dieser
Begriff weder im Serbokroatischen (Jugoslawien) noch im kroatischen (Kroatien)
verwendet wurde.
Der Bootsführerschein in Jugoslawien wurde
als Voditelja Camca, zu deutsch
„Bootsführer“ bezeichnet,
in Kroatien zu Anfangs Uverenje za Voditelj Brodice,
zu deutsch „Berechtigung
zum Führen von Booten“.
Heute gibt es 3 Bootsführerscheine
VODITELJ BODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category A
VODITELJ BODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category B
VODITELJ BODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category C
Der Begriff „Patent“ wurde früher in Deutschland für
kommerzielle
Befähigungszeugnisse in der Seefahrt verwendet
und ist soweit korrekt, dass die Bootsführerscheine
Voditelja Camca und Uverenje za Voditelj Brodice sowie Boat Skipper B und C
Befähigungszeugnisse für die Berufsschifffahrt in Kroatien sind und
zum gewerblichen (kommerziellen) Führen von Fischereibooten und
Passagiere befördernde Booten (kommerziell mehr als 12 Personen befördernde
Boote)
berechtigen, für kommerzielle Tätigkeiten aber auf
Boote, Wasserfahrzeuge bis 12
m beschränkt sind.
Für Yachten gilt diese Beschränkung nicht
(egal ob kommerzielles oder privates
Führen von Yachten),
hier gilt eine Beschränkung bei Boat Skipper B+C auf 30 BRZ.
In Kroatien gilt
für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht
Das Befähigungszeugnis
Boat Skipper B
berechtigt den Inhaber
zum Führen von
Booten,
Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten & Segelyachten
und Wassersportgeräten (Jet Ski)
Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung
zum Chartern von Motor- und
Segelbooten in Kroatien,
da neben einer Berechtigung zum Führen von Booten auch
eine für den
Seesprechfunk gültige Seesprechfunklizenz vorgeschrieben ist und
ist ein
staatliches Befähigungszeugnis.
Gleichwertige Patente werden in der Regel anerkannt,
sofern
diese zum Navigieren auf See berechtigen
(aber keine Donaupatente, Binnenseescheine, etc.)
und sofern der
Inhaber über ein gültiges Seefunkzeugnis verfügt.
Da in Kroatien das Führen von Booten unter 5 PS ( für alle motorisierte
Wasserfahrzeuge)
ohne "Führerschein" NICHT gestattet ist, ist ebenfalls ein Befähigungszeugnis
erforderlich.
Das Befähigungszeugnis
Boat Skipper A berechtigt den Inhaber
zum Führen von Fahrzeugen
bis 7 m Länge,
bis 15 kW (20 PS),
in küstennaher Fahrt
bis max. 6 NM von der Küste
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MAG Reisen
organisiert
Kurse
zum Erwerb des Bootsführerscheines (Küstenpatent)
&
Prüfungen
(Hafenamt in Kroatien)
Veranstalter:
Seefahrtschule
Mittelmeer Adria Gesellschaft
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Bootsführerscheine
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