Küstenpatent Kroatien: kroatische Küstenpatente


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Küstenpatent

im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist zu kroatischen Bootsführerscheinen allgemein "Küstenpatent" gesagt.
 
Das Küstenpatent (Boat Skipper A)
gilt für Kleinfahrzeuge bis 6 m / 15 kW bis max. 6 NM von der Küste
Da in Kroatien das Führen von Booten auch unter 5 PS ohne "Führerschein"
NICHT gestattet ist, ist ebenfalls ein Befähigungszeugnis erforderlich.
Das Befähigungszeugnis Boat Skipper A  berechtigt den Inhaber
zum Führen von Fahrzeugen
bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS),
in küstennaher Fahrt bis max. 6 NM von der Küste


Das Befähigungszeugnis zum Führen von Motoryachten & Segelyachten
heißt richtig
Boat Skipper B  (ehem. Boat Leader's Licence of competency)
oder auf deutsch
Bootsführerschein für Motor- & Segelboote

Staatliches  Patent für Motor - & Segel -  Boote & Yachten bis 30 BRZ
ohne PS Beschränkung
inkl. UKW-Seefunkberechtigung

Das Befähigungszeugnis Boat Skipper B
berechtigt den Inhaber
zum Führen von Booten, Wassersportgeräten,
Motorbooten, Segelbooten,
Motoryachten & Segelyachten

Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von
Motor- und Segelbooten in Kroatien, da neben einer Berechtigung
zum Führen von Booten auch eine für den Seesprechfunk gültige
 Seesprechfunklizenz vorgeschrieben ist
und ist ein staatliches Befähigungszeugnis.

Gleichwertige Patente werden in der Regel anerkannt,
sofern diese zum Navigieren auf See berechtigen
(aber keine Donaupatente, Binnenseescheine, etc.)
und sofern der Inhaber über ein gültiges Seefunkzeugnis verfügt.

Übersicht

über alle Befähigungszeugnisse

Küstenpatent - Boat Skipper A

Bootsführerschein - Boat Skipper B

» Bootsführerscheine



 

 

 
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