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im allgemeinen wird im deutschen Sprachgebrauch
oft zu
allen kroatischen Bootsführerscheinen
verallgemeinernd
"Küstenpatent" gesagt. Das Küstenpatent (Boat Skipper A) gilt für Kleinfahrzeuge bis 6 m / 15 kW bis max. 6 NM von der Küste Da in Kroatien das Führen von Booten auch unter 5 PS ohne "Führerschein" NICHT gestattet ist, ist ebenfalls ein Befähigungszeugnis erforderlich. Das Befähigungszeugnis Boat Skipper A berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS), in küstennaher Fahrt bis max. 6 NM von der Küste Das Befähigungszeugnis zum Führen von Motoryachten & Segelyachten heißt richtig Boat Skipper B (ehem. Boat Leader's Licence of competency) oder auf deutsch Bootsführerschein für Motor- & Segelboote Staatliches Patent für Motor - & Segel - Boote & Yachten bis 30 BRZ ohne PS Beschränkung inkl. UKW-Seefunkberechtigung
Das Befähigungszeugnis
Boat Skipper B
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