fischen & angeln in Kroatien, Sportfischen in der Adria, Angelbewilligung, Angelschein, Bewilligung für harpunieren mit Harpune, Preise; Fischerboote und Boote zum Angeln chartern / mieten in Kroatien

MAG Reisen - www.magreisen.at          
magreisen


Sportfischen in Kroatien

Sportfischen in Kroatien


Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen.
Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein). 
Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben.

Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel,
wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.

Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks
(Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten.

Grundsätzlich ist das fischen in kroatischen Gewässern kostenpflichtig.
Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.
Die Fischerkarte bekommt man in den Touristbüros und kostet monatlich zwischen 300 und 400 Kuna.

 

Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung

 

1. ANGELGERÄTE

- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel
- Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück

2. UNTERWASSERHARPUNE

- Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück

Die Genehmigung für die Ausübung des Angelsports am Meer wird für die kroatischen und ausländischen Staatsbürger wie folgt erteilt:

1. für einen (1) Tag;
2. für drei (3) Tage;
3. für sieben (7) Tage;4. für dreißig (30) Tage;
5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)

Die Genehmigungen für einen (1), drei (3), sieben (7) und dreißig (30) Tagen werden an kroatische und ausländische Staatsbürger erteilt.

Die Tagesgenehmigungen werden gesondert für Fischen mit Angelgeräten, und für Fischen mit der Unterwasserharpune erteilt.

 

Erlaubte Mindestmasse


Fische (Pisces):


Zweibindenbrasse (Diplodus vulgaris) 15 cm
Iglun, Landesspr. (Tetrapturus belone) 120 cm
Schwertfisch (Xiphias gladius) 120 cm
Aal (Anguilla anguilla) 30 cm
Schwarze Scharbe (Sciaena umbra) 30 cm
Zackenbarsch (Epinephelus marginatus) 60 cm
Goldbrasse (Sparus aurata) 20 cm
Seebarsch (Dicentrarchus labrax) 25 cm
Marmorbrasse (Lithognathus mormyrus) 20 cm
Dornhai (Squalus acanthias) 65 cm
Spitzbrasse (Diplodus puntazzo) 22 cm
Geißbrasse (Dilodus sargus) 21 cm
Meersau (Scorpaena scrofa) 25 cm
Meeraal (Conger conger) 70 cm
Zahnbrasse (Dentex dentex) 30 cm

Muscheln (Bivalvia):

Miesmuschel (Mytilus galloprovincialis) 5 cm
Jakobsmuschel (Pecten jacobaeus) 9 cm
Auster (Ostrea edulils) 6 cm
Gemeine Venusmuschel (Venus gallina) 2,5 cm
Gegitterte Venusmuschel (Ruditapes decussatus) 2,5 cm
Noah's Arche (Arca noae) 5 cm
Rauhe Venusmuschel (Venus verrucosa) 3 cm

Krebstiere (Crustacea)

Gemeiner Seekrebs (Maja squinado) 10 cm



Informationen: Kroatische Zentrale für Tourismus - Stand 30.03.04 - 
alle Angaben ohne Gewähr vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung

 

Boote speziell für Sportfischer

unser Tipp - Fischerboot

Yachtcharter Kroatien: Holzyachten  Motoryachten Motorsegler ab Zadar
MY Divna

 

oder

Übersicht Yachtcharter

oder

 

Appartements in ursprünglichen Fischerdörfern 


 ursprüngliche Fischerdörfer & Robinsonurlaub



Appartements in Leuchttürmen

 

 

 



Angebots - Übersicht Kroatien

 

MAG Reisen Startseite