MAG Reisen Yachtcharter: Angebotsübersicht
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 Fragen & Antworten zu Sicherungsscheinen

Informationen zur Buchung
Sicherungsschein für Buchungen 

 

Gesetzestext:
Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7
[1]) ) schreiben vor, dass
Reiseveranstalter von Pauschalreisen
Zahlungen von Kunden gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss.

Pauschalreise ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen zu erbringen verspricht, das bedeutet
die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird.
z.B. Transport an den Urlaubsort & Unterkunft am Urlaubsort, untrennbar angeboten zu einem Preis.

Wenn man nur einzelne touristische Leistungen kauft (Bausteine), ist juristisch kein Sicherungsschein vorgesehen


Da wir KEINE Pauschalreisen anbieten (z.B. Buchung von Hotelzimmer, Appartements, Bungalows, Yachtcharter, ...)
und wir den Namen des Leistungsträgers bekannt geben entfällt der Sicherungsschein.


Da in
Österreich Reisebüros & Internetreiseanbieter berechtigungspflichtig sind (früher konzessionspflichtig genannt)
und wir ein bei den Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) vollberechtigtes Reisebüro sind
(im Unterschied zu Deutschland wo es keine Zugangsbeschränkungen gibt)
ist ein Sicherungsschein ausschließlich für Pauschalreiseveranstalter erforderlich.

Da wir ein vollberechtigter (ehem. vollkonzessionierter ) Reiseanbieter sind, können Sie unsere aktuelle Berechtigung (Vollkonzession) ebenfalls online bei der WKO (Wirtschaftskammern Österreichs) einsehen und aktuell überprüfen.

Nach Österreichischem Gesetz ist es aber erforderlich, dass Firmen die im e-commerce tätig sind ein Impressum,
tunlichst einen

Link auf die amtliche Veröffentlichung des On-Line Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich
setzen müssen. 

Da wir ein vollberechtigtes (ehem. genannt vollkonzessioniertes) Reisebüro und ein ausgewiesener Internetreisenabieter sind
können Kunden über nachstehenden Link
JEDERZEIT direkt auf der Web-Seite der WKO (Wirtschaftskammern Österreichs)
sowohl unsere Registrierung als vollberechtigtes Reisebüro & online Internetreiseanbieter einsehen
und sich auch vergewissern, dass unsere Firma "allen Vorschriften entsprechend arbeitet"
und online mit allen Daten registriert ist - also folglich nicht in Konkurs oder Ausgleich ist !

 

MAG Reisen - Link zur aktuellen Konzession & ECG Registrierung bei der bei der Wirtschaftskammer Österreich

 Bei uns buchen Sie sicher > siehe ECG & Konzession & online Registrierung bei der WKO
 

 

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