magreisen
vermittelt die
Kurse der
magSeefahrtschule
2013
Nach amtlich nicht
Rückbestätigten Meldungen von 2013 kontrolliert die Wasserschutzpolizei
Befähigungszeugnisse von Personen welche Boote, auch Beiboote, zu Yachten steuern.
Auch wenn der Skipper über ein gültiges Befähigungszeugnis verfügt ist es im
kroatischen Hoheitsgewässer
nicht gestattet Wasserfahrzeuge von Personen steuern zu lassen
welche über kein entsprechendes Befähigungszeugnis verfügen.
Auch Beiboote, auch "nur" für die Fahrt von der Yacht zur Mole oder zum
Strand,
dürfen nur von Crewmitglieder gesteuert werden, welche
über ein für die Art des Bootes gültiges Befähigungszeugnis verfügen.
Das gilt auch für Familienmitglieder des Skippers bzw. Schiffseigners.
2012
Laut Hafenamt
Rijeka - Lucka Kapetanija Rijeka - vom 27.09.2012
Anmeldung
& Prüfungsgebühren
zur Prüfung zum
Erwerb von Boat Skipper A + B (Bootsführerschein & Küstenpatent)
aufgrund der staatlichen Verordnung des "Ministry of
Maritime Affairs of Croatia" vom 23.05.2012
gültig für alle Kandidaten ab 01.10.2012
Prüfungsgebühr = Prüfungstaxen & Anmeldegebühr
müssen
zur Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung
auf staatliche Konten des "Ministry of
Maritime Affairs" überwiesen werden.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Eingang des Betrages
von der Nationalbank an das "Ministry of
Maritime Affairs" gemeldet werden kann
um die Prüfung im Computer frei zu schalten und
die Annmeldung der Kandidaten muss
mit allen erforderlichen Daten und Dokumenten
bis spätestens 1 Woche im für die Prüfung zuständige Hafenamt eingereicht werden.
Eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort sowie
ein unangemeldetes Antreten zur Prüfung ist
ab ab 01.10.2012 ausgeschlossen
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