Informationen betreffend Neuerungen bei Küstenpatent - Bootsführerschein - Boat Skipper A und Küstenpatent - Yachtführerschein - Boat Skipper B

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Info's betreffend Neuerungen bei

Küstenpatent - Bootsführerschein - Boat Skipper A
Küstenpatent - Yachtführerschein - Boat Skipper B


 

2013

Nach amtlich nicht Rückbestätigten Meldungen von 2013 kontrolliert die Wasserschutzpolizei
Befähigungszeugnisse von Personen welche Boote, auch Beiboote, zu Yachten steuern.

Auch wenn der Skipper über ein gültiges Befähigungszeugnis verfügt ist es im kroatischen Hoheitsgewässer
nicht gestattet Wasserfahrzeuge von Personen steuern zu lassen
welche über kein entsprechendes Befähigungszeugnis verfügen.

Auch Beiboote, auch "nur" für die Fahrt von der Yacht zur Mole oder zum Strand,
 dürfen nur von Crewmitglieder gesteuert werden, welche über ein für die Art des Bootes gültiges Befähigungszeugnis verfügen.
Das gilt auch für Familienmitglieder des Skippers bzw. Schiffseigners.

 

2012

Laut Hafenamt Rijeka - Lucka Kapetanija Rijeka - vom 27.09.2012

 Anmeldung & Prüfungsgebühren
zur Prüfung zum Erwerb von Boat Skipper A + B (Bootsführerschein & Küstenpatent)

aufgrund der staatlichen Verordnung des "Ministry of Maritime Affairs of Croatia" vom  23.05.2012
gültig für alle Kandidaten ab 01.10.2012

Prüfungsgebühr = Prüfungstaxen & Anmeldegebühr
müssen zur Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung
auf staatliche Konten des "Ministry of Maritime Affairs" überwiesen werden.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Eingang des Betrages
von der Nationalbank an das  "Ministry of Maritime Affairs" gemeldet werden kann
um die Prüfung im Computer frei zu schalten und
die Annmeldung der Kandidaten muss mit allen erforderlichen Daten und Dokumenten
bis spätestens 1 Woche im für die Prüfung zuständige Hafenamt eingereicht werden.

Eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort sowie
ein unangemeldetes Antreten zur Prüfung ist
ab ab 01.10.2012 ausgeschlossen

Zum Zeitpunkt vom 27.09.2012 sind laut Hafenamt Rijeka - Lucka Kapetanija Rijeka
dem Hafenamt vom zuständigen Ministerium
KEINE weiteren Änderungen oder Neuerungen
für 2013 bekannt gegeben worden

Informationen vorbehaltlich Änderungen durch das kroatische Ministerium bzw. kroatische Ministerien

 

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